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   BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67   

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BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67 (https://dejure.org/1970,6020)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1970 - V ZR 134/67 (https://dejure.org/1970,6020)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1970 - V ZR 134/67 (https://dejure.org/1970,6020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrages - Anforderungen an das rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Hofübergabevertrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Was den Vorwurf sittenwidriger Schädigung des Klägers durch anderweitigen Verkauf der ihm im Übergabevertrag zugeteilten Grundstücke anbetrifft, so geht das Berufungsgericht unter Anknüpfung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu "Doppelveräußerungen und ähnlichen Geschäften" (RGZ 62, 137; 81, 86, 91; 88, 361, 365; BGHZ 12, 308, 317 f) [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53] davon aus, eine solche Schadenszufügung müsse, um die geltend gemachten Ansprüche zu rechtfertigen, für die Beklagten und Johann L. bei Abschluß der streitigen Verträge von 1950 und 1951 entweder den Zweck ihres Handelns gebildet haben oder zum mindesten von ihnen billigend in Kauf genommen worden sein.

    Sind mithin bereits die subjektiven Voraussetzungen für eine Nichtigkeit der Grundstücksveräußerungsverträge von 1950 und 1951 gemäß § 138 Abs. 1 BGB oder für einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB nicht bewiesen, so kommt es in diesem Zusammenhang auf die weiteren Ausführungen der Revision, mit denen sie das Vorliegen "besonders verwerflicher Umstände" im Sinne von BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53] dar zutun versucht, nicht mehr an.

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Auf diesen Schriftsatz hin die Vorhandlung gemäß § 156 ZPO wieder zu eröffnen, war das Oberlandesgericht entgegen der Meinung der Revision nicht gehalten (BGHZ 30, 60, 65) [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58]; insbesondere lag keine Verletzung der richterlichen Fragepflicht vor.
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Sie erhebt ferner keine verfahrensrechtlichen Einwendungen dagegen, daß in der Berufungsinstanz sachlich über den Feststellungsantrag entschieden und dieser, obgleich allein der Kläger ein Rechtsmittel eingelegt hatte (§ 536 ZPO), nicht wie bisher als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen worden ist; auch letzteres unterliegt angesichts der hierzu im angefochtenen Urteil (S. 18) näher dargelegten Verfahrenslage keinen Bedenken (BGHZ 23, 36, 50 f [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; vgl. auch das Urteil des Senats vom 25. Mai 1970, V ZR 90/67).
  • RG, 01.07.1916 - V 140/16

    Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Was den Vorwurf sittenwidriger Schädigung des Klägers durch anderweitigen Verkauf der ihm im Übergabevertrag zugeteilten Grundstücke anbetrifft, so geht das Berufungsgericht unter Anknüpfung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu "Doppelveräußerungen und ähnlichen Geschäften" (RGZ 62, 137; 81, 86, 91; 88, 361, 365; BGHZ 12, 308, 317 f) [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53] davon aus, eine solche Schadenszufügung müsse, um die geltend gemachten Ansprüche zu rechtfertigen, für die Beklagten und Johann L. bei Abschluß der streitigen Verträge von 1950 und 1951 entweder den Zweck ihres Handelns gebildet haben oder zum mindesten von ihnen billigend in Kauf genommen worden sein.
  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Sie erhebt ferner keine verfahrensrechtlichen Einwendungen dagegen, daß in der Berufungsinstanz sachlich über den Feststellungsantrag entschieden und dieser, obgleich allein der Kläger ein Rechtsmittel eingelegt hatte (§ 536 ZPO), nicht wie bisher als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen worden ist; auch letzteres unterliegt angesichts der hierzu im angefochtenen Urteil (S. 18) näher dargelegten Verfahrenslage keinen Bedenken (BGHZ 23, 36, 50 f [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; vgl. auch das Urteil des Senats vom 25. Mai 1970, V ZR 90/67).
  • RG, 09.12.1905 - V 216/05

    Unter welchen Voraussetzungen ist § 826 B.G.B. auf den Fall anwendbar, daß bei

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Was den Vorwurf sittenwidriger Schädigung des Klägers durch anderweitigen Verkauf der ihm im Übergabevertrag zugeteilten Grundstücke anbetrifft, so geht das Berufungsgericht unter Anknüpfung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu "Doppelveräußerungen und ähnlichen Geschäften" (RGZ 62, 137; 81, 86, 91; 88, 361, 365; BGHZ 12, 308, 317 f) [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53] davon aus, eine solche Schadenszufügung müsse, um die geltend gemachten Ansprüche zu rechtfertigen, für die Beklagten und Johann L. bei Abschluß der streitigen Verträge von 1950 und 1951 entweder den Zweck ihres Handelns gebildet haben oder zum mindesten von ihnen billigend in Kauf genommen worden sein.
  • RG, 10.12.1912 - II 333/12

    Gute Sitten; Bruch der Konkurrenzklausel

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67
    Was den Vorwurf sittenwidriger Schädigung des Klägers durch anderweitigen Verkauf der ihm im Übergabevertrag zugeteilten Grundstücke anbetrifft, so geht das Berufungsgericht unter Anknüpfung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu "Doppelveräußerungen und ähnlichen Geschäften" (RGZ 62, 137; 81, 86, 91; 88, 361, 365; BGHZ 12, 308, 317 f) [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53] davon aus, eine solche Schadenszufügung müsse, um die geltend gemachten Ansprüche zu rechtfertigen, für die Beklagten und Johann L. bei Abschluß der streitigen Verträge von 1950 und 1951 entweder den Zweck ihres Handelns gebildet haben oder zum mindesten von ihnen billigend in Kauf genommen worden sein.
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